Auto in Spanien anmelden: Leitfaden fuer den Fahrzeugimport 2026
Müssen Sie Ihr ausländisches Auto in Spanien anmelden?
Wenn Sie dauerhaft nach Spanien ziehen — oder mehr als 183 Tage im Jahr im Land sind — werden Sie spanischer Steueransässiger. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie sechs Monate ab Begründung der Ansässigkeit, um jedes Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Spanien neu anzumelden. Das ist keine Option: Wer als Resident mit ausländischem Kennzeichen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldstrafen von 200 bis 500 Euro geahndet werden kann, und die Guardia Civil kann das Auto an Ort und Stelle stilllegen.
Nichtansässige Besucher dürfen problemlos mit ihrem ausländischen Kennzeichen fahren, solange das Fahrzeug im Heimatland ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist. Sobald Sie aber die Grenze zur Ansässigkeit überschreiten — durch NIE, Eintragung im padrón oder schlichte Überschreitung der 183-Tage-Schwelle — läuft die Uhr.
Der Prozess der Anmeldung eines ausländischen Autos in Spanien heißt matriculación. Er umfasst mehrere Schritte, verschiedene Behörden und einen ordentlichen Aktenstapel. Tausende Auswanderer schaffen das jedes Jahr — und mit dieser Anleitung wissen Sie genau, was Sie erwartet.
Schritt für Schritt: Die matriculación
Schritt 1: NIE-Nummer besorgen
Ihre NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist die Grundvoraussetzung für praktisch alles in Spanien — und die Fahrzeugzulassung bildet keine Ausnahme. Ohne sie können Sie keine Steuern zahlen, keine Anmeldung bei der DGT machen und keine spanische Versicherung abschließen.
Wer noch keine NIE hat, beantragt sie bei der nächsten Oficina de Extranjería oder einer Wache der Nationalpolizei. Sie brauchen Ihren Pass, das Formular EX-15, die Tasa 790 código 012 (rund 12 €) und eine cita previa (Termin). Vereinbaren Sie frühzeitig — in beliebten Auswandererregionen wie Costa Blanca und Costa del Sol sind Termine knapp.
EU-Bürger mit Plan auf langfristigen Aufenthalt sollten zusätzlich das Certificado de Registro de Ciudadano de la UE (das grüne Anmeldezertifikat) beantragen, das den legalen Aufenthalt belegt. Drittstaatsangehörige benötigen ihre TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) als Aufenthaltsausweis.
Schritt 2: Empadronamiento (Anmeldung im Rathaus)
Sie müssen im padrón Ihres örtlichen Ayuntamiento (Rathaus) eingetragen sein. Das empadronamiento bestätigt Ihren Wohnsitz in Spanien und wird von der DGT verlangt. Wenn Sie noch nicht eingetragen sind, bringen Sie Pass, NIE und einen Adressnachweis (Mietvertrag oder Eigentumsurkunde) zum Rathaus.
Schritt 3: ITV-Untersuchung (spanischer TÜV)
Die ITV (Inspección Técnica de Vehículos) ist das spanische Äquivalent zur Hauptuntersuchung beim TÜV, zum britischen MOT, niederländischen APK oder schwedischen Bilprovningen. Jedes ausländische Fahrzeug muss eine ITV bestehen, bevor es in Spanien zugelassen werden kann.
Bringen Sie Ihr Auto zu einer zugelassenen ITV-Stelle. Es gibt sowohl öffentliche als auch private Stationen im ganzen Land. Die Prüfung umfasst:
- Bremsen, Fahrwerk und Lenkung
- Beleuchtung, Blinker und Reflektoren
- Abgasemissionen
- Reifen und Räder
- Karosserie- und Rahmenzustand
- Hupe und Scheibenwischer
- Sicherheitsgurte und Spiegel
Kosten: 30–50 € je nach Region und Fahrzeugtyp. Besteht das Auto die Prüfung nicht, erhalten Sie eine Mängelliste und in der Regel zwei Monate Zeit zur Nachbesserung und Wiedervorführung (oft zum reduzierten Tarif).
Tipp: Stellen Sie vor der Prüfung sicher, dass Ihre Scheinwerfer korrekt auf Rechtsverkehr eingestellt sind. Fahrzeuge aus Linksverkehrsländern (Großbritannien, Irland, Zypern) benötigen Scheinwerferaufkleber oder eine Neujustage.
Schritt 4: Homologation (technische Genehmigung)
Die Homologation bestätigt, dass Ihr Auto die spanischen und EU-weiten technischen Anforderungen erfüllt. Das Verfahren unterscheidet sich deutlich, je nachdem, wo das Fahrzeug hergestellt wurde:
EU-zugelassene Fahrzeuge: Wurde Ihr Auto innerhalb der EU typgenehmigt (was auf die meisten in EU-Ländern gekauften Fahrzeuge zutrifft), benötigen Sie eine ficha técnica reducida — ein vereinfachtes technisches Datenblatt. Es wird von einer ITV-Stelle oder einem Ingenieurlabor auf Basis vorhandener Unterlagen (Zulassungsbescheinigung, Übereinstimmungserklärung) ausgestellt. Kosten: meist 0–200 €.
Nicht-EU-Fahrzeuge: Autos aus Drittstaaten (USA, Japan, Australien usw.) benötigen eine vollständige Homologation über das Ministerio de Industria. Das kann Umbauten zur Anpassung an EU-Normen (Scheinwerfer, Abgastechnik, Sicherheitsausstattung) erfordern und ist deutlich teurer — häufig 1.000–3.000 € oder mehr je nach Fahrzeug. Oft ist der Import eines Nicht-EU-Fahrzeugs so teuer, dass es sinnvoller ist, es zu verkaufen und stattdessen in Spanien ein Auto zu kaufen.
Schritt 5: Zulassungssteuer zahlen (Impuesto de Matriculación)
Der Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte — üblicherweise Impuesto de Matriculación genannt — ist eine Zulassungssteuer, die sich nach den CO2-Emissionen des Fahrzeugs richtet. Sie wird über das Formular Modelo 576 bei der Agencia Tributaria (spanisches Finanzamt) bezahlt.
Die Sätze für 2026:
| CO2-Emissionen (g/km) | Steuersatz |
|---|---|
| 0 g/km (Elektrofahrzeuge) | 0 % |
| Bis 120 g/km | 0 % |
| 121–159 g/km | 4,75 % |
| 160–199 g/km | 9,75 % |
| 200+ g/km | 14,75 % |
Die Steuer wird auf den Marktwert des Fahrzeugs nach den Abschreibungstabellen von Hacienda erhoben (Listenpreis bei Erstzulassung abzüglich eines Prozentsatzes pro Lebensjahr). Bei einem typischen Familienauto mit moderaten Emissionen (unter 120 g/km) zahlen Sie womöglich überhaupt nichts. Bei einem großen Benzin-SUV kann die Steuer schnell mehrere Tausend Euro erreichen.
Elektro- und Hybridfahrzeuge: Vollelektrische Autos (0 g/km) sind komplett von dieser Steuer befreit. Auch Plug-in-Hybride mit sehr niedrigen Emissionen können in die 0-%-Stufe fallen, was sie besonders attraktiv für den Import macht.
Schritt 6: Übertragungssteuer (ITP) bezahlen
Der Impuesto de Transmisiones Patrimoniales (ITP) wird auf die Übertragung des Fahrzeugs erhoben. Der Satz liegt je nach autonomer Region typischerweise bei 4–8 % und wird auf den Fahrzeugwert gemäß Hacienda-Tabellen berechnet. Sie zahlen den ITP beim regionalen Finanzamt (Oficina Liquidadora) oder über das Online-Portal Ihrer comunidad autónoma.
Hinweis: Einige Regionen haben die Steuer für Gebrauchtwagenimporte reduziert oder abgeschafft. Erkundigen Sie sich beim regionalen Finanzamt oder einem gestor nach dem konkreten Satz in Ihrer Gegend.
Schritt 7: Spanische Kfz-Versicherung abschließen
Bevor die DGT spanische Kennzeichen ausgibt, brauchen Sie eine gültige spanische Kfz-Versicherung. Ihre ausländische Police zählt nicht — Sie müssen eine Police bei einem spanischen Versicherer abschließen.
Wichtige spanische Kfz-Versicherer:
- Línea Directa — bei Auswanderern beliebt, online-orientiert, wettbewerbsfähige Preise
- Mapfre — Spaniens größter Versicherer mit dichtem Filialnetz
- Direct Seguros — Online-Versicherer mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis
- Pelayo, Mutua Madrileña, AXA — weitere bekannte Anbieter
Deckungsarten:
- Terceros (reine Haftpflicht): gesetzliches Minimum, deckt Schäden an Dritten. Günstigste Option, ab etwa 200–350 €/Jahr.
- Terceros ampliado (Haftpflicht plus Brand und Diebstahl): ergänzt Brand, Diebstahl und Glasbruch. Rund 300–500 €/Jahr.
- Todo riesgo (Vollkasko): deckt alles ab, auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Ab ca. 450–800 €/Jahr je nach Auto und Fahrerprofil.
Schadenfreiheitsrabatt: Manche spanische Versicherer erkennen Ihre ausländische Schadenfreiheit an. Bitten Sie Ihren bisherigen Versicherer um ein Schreiben mit den schadenfreien Jahren und legen Sie es bei Angebotsanfragen vor. Línea Directa und Mapfre akzeptieren in vielen Fällen ausländische No-Claims-Nachweise.
Schritt 8: DGT-Anmeldung — die spanischen Kennzeichen
Der letzte Schritt findet in der Jefatura Provincial de Tráfico (provinziales DGT-Büro) statt. Sie benötigen eine cita previa — buchbar online unter sede.dgt.gob.es.
Mitzubringen sind:
- Pass und NIE/TIE
- Empadronamiento-Bescheinigung
- Originale ausländische Zulassungsbescheinigung (V5C, Fahrzeugbrief, kentekenbewijs etc.)
- Abmeldebescheinigung aus dem Heimatland (baja de vehículo)
- ITV-Prüfbescheinigung mit positivem Ergebnis
- Ficha técnica reducida oder vollständige Homologationsunterlagen
- Zahlungsnachweis Zulassungssteuer (Modelo 576)
- Zahlungsnachweis ITP
- Bescheinigung der spanischen Kfz-Versicherung
- DGT-Gebühr (Tasa DGT 1.1 — ca. 100 €)
- Ausgefüllter Antrag (Solicitud de matriculación)
Nach der Bearbeitung erhalten Sie den spanischen Fahrzeugschein (permiso de circulación) und einen Satz spanischer Kennzeichen. Die Kombination vergibt die DGT — Sie können sie nicht auswählen. Spanische Kennzeichen folgen dem Format 1234 ABC und gelten für die gesamte Fahrzeuglebensdauer in Spanien.
Die physischen Schilder kaufen Sie bei einem zugelassenen Schilderhersteller (meist gleich mehrere in der Nähe jeder DGT-Stelle). Kosten: 20–40 € pro Paar.
Vollständige Kostenübersicht
Womit Sie bei der Anmeldung eines ausländischen Fahrzeugs in Spanien rechnen müssen:
| Posten | Kosten |
|---|---|
| ITV-Untersuchung | 30–50 € |
| Homologation (EU-Fahrzeug) | 0–200 € |
| Homologation (Nicht-EU-Fahrzeug) | 1.000–3.000+ € |
| Zulassungssteuer (Impuesto de Matriculación) | 0–3.000+ € (je nach Emissionen) |
| Übertragungssteuer (ITP) | 4–8 % des Fahrzeugwerts |
| DGT-Zulassungsgebühr (Tasa 1.1) | 96–100 € |
| Kennzeichen | 20–40 € |
| Versicherung (erstes Jahr) | 300–600 € |
| Gestor-Honorar (optional, aber empfehlenswert) | 200–400 € |
| Summe typisches EU-Fahrzeug | 500–2.000 € |
| Summe Nicht-EU-Fahrzeug | 2.000–6.000+ € |
Mit einem gestor arbeiten: Ein gestor administrativo ist ein zugelassener Verwaltungsfachmann, der bürokratische Vorgänge in Ihrem Namen erledigt. Für 200–400 € kann er die komplette matriculación übernehmen — Formulare ausfüllen, Termine vereinbaren, Steuern abführen und mit der DGT verhandeln. Anders als beim Immobilienkauf in Deutschland, bei dem ein Notar zwingend ist, läuft die Fahrzeugzulassung in Spanien nicht über einen Notar; der gestor ersetzt diese Rolle für administrative Aufgaben rund ums Auto. Für die meisten Auswanderer mit begrenztem Spanisch lohnt sich diese Investition.
Rechtslenker: Lassen sie sich anmelden?
Ja, Rechtslenker (RHD) können in Spanien legal zugelassen werden. Es gibt kein Verbot. Es gibt jedoch praktische Punkte zu beachten:
- Scheinwerfer müssen angepasst werden — mindestens benötigen Sie Scheinwerferaufkleber oder eine Neujustierung, damit Sie den Gegenverkehr nicht blenden. Die ITV-Stelle prüft das.
- Eingeschränkte Sicht — Überholvorgänge auf einspurigen Landstraßen sind mit einem Rechtslenker im Rechtsverkehr deutlich gefährlicher.
- Mautstationen, Parkautomaten und Drive-throughs — alle auf die linke Fahrzeugseite ausgelegt. Im Alltag lästig.
- Geringerer Wiederverkaufswert — beim Verkauf finden Sie in Spanien weniger Interessenten für einen RHD-Wagen.
Viele Auswanderer aus Großbritannien und Irland verkaufen ihr Auto vor dem Umzug und kaufen in Spanien einen Linkslenker. Wenn Ihr Fahrzeug keinen besonderen ideellen oder finanziellen Wert hat, ist das meist die praktischere Wahl.
Alternative: Auto direkt in Spanien kaufen
Für viele Menschen ist der Autokauf vor Ort einfacher und günstiger als der Import. Das Wichtigste auf einen Blick:
Neuwagen
Der Kauf eines Neuwagens beim Händler ist unkompliziert. Der Händler erledigt Zulassung und Papierkram. Sie brauchen lediglich NIE, empadronamiento und ein Bankkonto. Neuwagenpreise in Spanien sind innerhalb Europas grundsätzlich konkurrenzfähig.
Gebrauchtwagen vom Händler
Seriöse Gebrauchtwagenhändler (concesionarios de segunda mano) übernehmen die Umschreibung. Die Preise sind transparent und der Händler haftet ein Jahr lang für versteckte Mängel. Prüfen Sie immer, ob das Fahrzeug eine gültige ITV hat.
Gebrauchtwagen von Privat
Privatkäufe (compraventa entre particulares) erfordern mehr Vorsicht:
- Setzen Sie einen contrato de compraventa (Kaufvertrag) auf, von beiden Parteien unterzeichnet
- Prüfen Sie auf der DGT-Webseite die cargas (Belastungen oder Pfändungen) des Fahrzeugs — online mit dem Kennzeichen möglich
- Führen Sie die Umschreibung bei der DGT durch (beide Parteien oder ein gestor mit Vollmacht)
- Zahlen Sie den ITP (Übertragungssteuer) innerhalb von 30 Tagen
- Schließen Sie die Versicherung ab, bevor Sie das Auto bewegen
Wichtige spanische Verkehrsregeln
Die Verkehrsregeln in Spanien unterscheiden sich an einigen wichtigen Stellen von Deutschland. Achten Sie auf Folgendes:
- Warnweste: Die Weste muss im Innenraum mitgeführt werden (nicht im Kofferraum), damit Sie sie vor dem Aussteigen anlegen können.
- Warndreiecke: Sie müssen zwei Warndreiecke mitführen (seit 2026 wird alternativ die V-16-Notleuchte akzeptiert, ohne dass Sie auf die Fahrbahn müssen).
- Geschwindigkeitslimits: Innerorts 30–50 km/h, Landstraßen 90 km/h, Autobahnen (autopistas) 120 km/h. Geschwindigkeitskontrollen sind weit verbreitet.
- Alkoholgrenze: 0,5 Promille (0,3 Promille für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrerfahrung). Niedriger als in vielen Ländern.
- Mobiltelefon: Während der Fahrt strikt verboten, auch an der Ampel. Erlaubt sind nur vollständige Freisprechanlagen.
- Zona Azul/Verde: Blaue Zonen sind kostenpflichtige Parkzonen (meist 0,50–2,00 €/Stunde). Grüne Zonen sind oft Anwohnern vorbehalten. Beschilderung beachten — Strafzettel kommen schnell.
- Kreisverkehr: Beim Verlassen müssen Sie blinken.
Jährliche Kfz-Steuer (IVTM)
Sobald Ihr Auto in Spanien zugelassen ist, zahlen Sie jährlich den Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica (IVTM). Das ist eine kommunale Steuer, die vom Ayuntamiento erhoben wird; der Satz hängt von der Gemeinde und den fiskalischen PS (caballos fiscales) des Fahrzeugs ab.
Übliche Jahreskosten:
- Kleinwagen (bis 8 fiskalische PS): 25–70 €/Jahr
- Mittelklasse (8–12 fiskalische PS): 60–150 €/Jahr
- Großer Wagen (12–16 fiskalische PS): 130–250 €/Jahr
- Leistungsstarker Wagen (16+ fiskalische PS): 200–400 €/Jahr
Die Zahlung fällt meist in den Frühling (März–Mai). Die meisten Gemeinden verschicken Rechnungen oder bieten Lastschrift (domiciliación bancaria). Bei Säumnis werden Zuschläge fällig — typischerweise 5–20 % je nach Verzug.
Rabatt für Elektro- und Hybridfahrzeuge: Viele Gemeinden gewähren 50–75 % Nachlass beim IVTM für Elektroautos und Plug-in-Hybride. Fragen Sie bei Ihrem Ayuntamiento nach.
ITV-Intervalle: Wann steht die Untersuchung an?
Nach der ersten ITV im Rahmen der matriculación folgen regelmäßige Untersuchungen nach diesem Schema:
- Neufahrzeuge: Erste ITV 4 Jahre nach Erstzulassung
- 4–10 Jahre alt: ITV alle 2 Jahre
- Über 10 Jahre alt: ITV jedes Jahr
Die Prüfstelle klebt eine Plakette mit Fälligkeitsdatum für die nächste ITV auf die Windschutzscheibe. Fahren mit abgelaufener ITV ist eine Ordnungswidrigkeit (200 € Strafe bei bis zu 3 Monaten Verzug, 500 € oder mehr bei längerem) — und Ihre Versicherung leistet im Schadensfall möglicherweise nicht.
Abmeldung im Herkunftsland
Vor oder während der spanischen Zulassung müssen Sie das Fahrzeug im Herkunftsland abmelden. Das ist sowohl rechtlich als auch praktisch wichtig — dasselbe Auto sollte nicht gleichzeitig in zwei Ländern zugelassen sein.
Das Vorgehen unterscheidet sich je nach Land, läuft aber meist auf eine Meldung beim nationalen Fahrzeugregister und die Rückgabe oder Entwertung der alten Kennzeichen hinaus:
- Vereinigtes Königreich: DVLA über den Abschnitt V5C/4 (export notification) informieren. Geht online.
- Deutschland: Abmeldung bei der Zulassungsstelle mit Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und Kennzeichen. Anmerkung: Anders als beim Immobilienkauf, der zwingend zum Notar muss, läuft die Kfz-Abmeldung in Deutschland ohne Notar — bei der zuständigen Zulassungsstelle.
- Niederlande: Export über den RDW (Rijksdienst voor het Wegverkeer); kentekenbewijs abgeben oder entwerten.
- Frankreich: Certificat de cession und déclaration d'exportation über ANTS (Agence Nationale des Titres Sécurisés).
- Schweden: Transportstyrelsen informieren und das Fahrzeug über deren Online-Service abmelden.
- Norwegen: Abmeldung beim Statens vegvesen.
- Finnland: Mitteilung an Traficom (finnische Verkehrs- und Kommunikationsagentur).
- Polen: Abmeldung beim örtlichen Starostwo Powiatowe, mit Eintrag in die CEPiK-Datenbank.
Heben Sie die Abmeldebescheinigung sorgfältig auf — die DGT wird sie verlangen.
Typische Fehler — und wie Sie sie vermeiden
Aus den Fehlern anderer Auswanderer zu lernen, spart Zeit, Geld und Nerven:
- Zu lange mit ausländischem Kennzeichen fahren: Die 6-Monats-Regel wird strikt angewendet. Die Guardia Civil kontrolliert regelmäßig, besonders in Auswandererregionen. Strafen beginnen bei 200 €, das Auto kann stillgelegt werden.
- Ausländische Versicherung nicht kündigen: Denken Sie daran, die Police im Heimatland zu beenden, sobald die spanische Versicherung läuft. Sonst zahlen Sie doppelt.
- IVTM vergessen: Die kommunale Jahressteuer kommt bei frisch zugelassenen Fahrzeugen nicht automatisch ins Haus. Gehen Sie zum Ayuntamiento und richten Sie Lastschrift oder Direktzahlung ein.
- Strafzettel auf ausländischen Kennzeichen ignorieren: Spanien hat mit den meisten EU-Staaten Abkommen zur grenzüberschreitenden Vollstreckung. Unbezahlte Bußgelder können Sie zu Hause einholen oder bei der Anmeldung blockieren.
- Keine Abmeldebescheinigung besorgen: Ohne Nachweis der Abmeldung im Heimatland kann die DGT den Antrag ablehnen.
- Alles ohne gestor versuchen: Theoretisch möglich, aber die Bürokratie ist komplex und nahezu ausschließlich auf Spanisch. Ein gestor kostet 200–400 € und übernimmt alles — für die meisten Auswanderer eine sinnvolle Investition.
- CO2-Emissionen nicht vorher prüfen: Schauen Sie vor dem Import auf die Emissionen Ihres Fahrzeugs. Bei hohen Werten kann allein die Zulassungssteuer mehrere Tausend Euro kosten — manchmal lohnt der Verkauf zu Hause und ein Kauf in Spanien mehr.
Zeitrahmen: Wie lange dauert es?
Mit allen Unterlagen und einem gestor sieht der typische Zeitplan so aus:
- ITV-Untersuchung: 1 Tag (vorab buchen)
- Homologation / ficha técnica: 1–2 Wochen
- Steuerzahlungen: 1–3 Tage
- DGT-Termin und Zulassung: 1–2 Wochen (je nach Terminlage)
- Gesamt: 3–6 Wochen vom Start bis zum spanischen Kennzeichen am Fahrzeug
Planen Sie mehr Zeit ein in den Sommermonaten (Juni–September), wenn die DGT besonders ausgelastet ist, und im Januar, wenn nach den Feiertagen ein Antragsstau abgearbeitet wird.
Lohnt sich der Autoimport?
Die ehrliche Antwort hängt von Ihrer Situation ab:
Importieren lohnt sich, wenn:
- Ihr Auto relativ neu, emissionsarm und in gutem Zustand ist
- Es ein Linkslenker aus der EU ist (einfachster Fall)
- Das Fahrzeug einen signifikanten Wert hat (Premium- oder Sonderfahrzeug)
- Sie emotional an das Auto gebunden sind
Ein Kauf in Spanien ist sinnvoller, wenn:
- Ihr Auto alt, emissionsstark oder Rechtslenker ist
- Die Zulassungssteuer hoch ausfallen würde
- Das Fahrzeug Aufwand und Kosten nicht rechtfertigt
- Sie mit einem für spanische Verhältnisse passenden Auto neu starten möchten
Rechnen Sie vor der Entscheidung nach. Holen Sie Angebote für Zulassungssteuer, ITP und Homologation ein. Vergleichen Sie diese Summe mit dem Szenario, das Auto zu Hause zu verkaufen und ein gleichwertiges in Spanien zu kaufen. In vielen Fällen — gerade bei älteren oder emissionsstarken Fahrzeugen — ist der Kauf vor Ort die finanziell klügere Wahl.
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