Aufenthaltskarte in Spanien (TIE & Grünes Zertifikat): Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026

Spanische Aufenthaltsdokumente mit TIE-Karte und Grünem Zertifikat auf einem Schreibtisch mit Reisepass

EU- und Drittstaatsangehörige: zwei völlig unterschiedliche Wege

Wer nach Spanien zieht, muss als eine der ersten Aufgaben sein Aufenthaltsdokument beantragen. Der Haken: Der Ablauf, das Dokument, das Sie erhalten, und sogar die Behörde, an die Sie sich wenden müssen, hängen vollständig davon ab, ob Sie EU/EWR-Bürger sind oder nicht.

Es gibt zwei getrennte Systeme:

  • EU/EWR-Bürger erhalten den Certificado de Registro de Ciudadano de la UE — umgangssprachlich „grüner Schein" (Green Certificate) genannt. Es ist ein grünes DIN-A4-Blatt aus Papier (keine Karte), das Ihr Recht auf Aufenthalt in Spanien nachweist. Es ist unbefristet und hat kein Ablaufdatum.
  • Drittstaatsangehörige erhalten die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) — eine physische Plastikkarte mit Foto, Fingerabdrücken und Ihrer NIE-Nummer. Sie hat ein Ablaufdatum und muss verlängert werden.

Beide Dokumente weisen den legalen Aufenthalt in Spanien nach, doch Antragsverfahren, Unterlagen und Fristen unterscheiden sich erheblich. Dieser Leitfaden erläutert beide Wege im Detail.

Allem voran: das Empadronamiento

Egal, ob EU-Bürger oder nicht — der allererste Schritt nach Ihrer Ankunft in Spanien ist das Empadronamiento: die Anmeldung Ihres Wohnsitzes im Rathaus (Ayuntamiento) Ihrer Gemeinde. Es ist sowohl für den grünen Schein als auch für die TIE und praktisch für alle weiteren Angelegenheiten in Spanien erforderlich.

So bekommen Sie Ihr Empadronamiento

  1. Gehen Sie zum örtlichen Ayuntamiento (Rathaus). Manche verlangen einen Termin, andere arbeiten nach dem Prinzip „first come, first served".
  2. Bringen Sie Ihren Reisepass mit (für EU-Bürger genügt der nationale Personalausweis).
  3. Bringen Sie Ihren Mietvertrag (contrato de alquiler) oder die Eigentumsurkunde (escritura) mit. In manchen Gemeinden wird auch eine Versorger-Rechnung oder eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers akzeptiert.
  4. Melden Sie alle Familienmitglieder an, die unter der Adresse wohnen.

Das Empadronamiento ist kostenlos, und Sie erhalten das certificado de empadronamiento (Anmeldebescheinigung) direkt vor Ort. Heben Sie dieses Dokument gut auf — Sie brauchen es für Ihren Aufenthaltsantrag, und es muss bei der Vorlage aktuell (nicht älter als 3 Monate) sein.

EU-Bürger: der grüne Schein Schritt für Schritt

Wenn Sie einen Pass eines EU-, EWR- oder Schweizer Landes besitzen, haben Sie auf Basis der EU-Freizügigkeit das Recht, in Spanien zu leben. Sie brauchen kein Visum. Allerdings müssen Sie sich innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft in Spanien registrieren.

Wo Sie den Antrag stellen

Der grüne Schein wird je nach Provinz im Oficina de Extranjería oder in den dafür zuständigen Polizeidienststellen (Comisaría de Policía) ausgestellt. In kleineren Orten ist meist die örtliche Polizeidienststelle für die Registrierung von EU-Bürgern zuständig.

Die Cita previa buchen

Den Termin (cita previa) buchen Sie online auf sede.administracionespublica.gob.es. Wählen Sie Ihre Provinz und suchen Sie das Verfahren „POLICÍA — CERTIFICADOS UE" oder eine ähnliche Bezeichnung. Mehr zur Terminvergabe finden Sie weiter unten im Abschnitt zur Cita previa.

Was Sie nachweisen müssen

Für die Registrierung als EU-Bürger in Spanien müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen nachweisen:

  • Beschäftigung in Spanien: Arbeitsvertrag (contrato de trabajo) mit einem spanischen Arbeitgeber oder Beschäftigungsnachweis (nómina, alta en Seguridad Social).
  • Selbstständigkeit: Anmeldung als autónomo (alta en autónomos / RETA) sowie Nachweise zur Tätigkeit.
  • Ausreichende finanzielle Mittel + Krankenversicherung: Bei nicht erwerbstätigen Personen Kontoauszüge mit Ersparnissen von rund 6.000 € oder mehr bzw. Nachweis regelmäßiger Einkünfte (Rente, Kapitalerträge, Mieteinnahmen). Dazu eine private Krankenversicherung oder ein S1-Formular aus Ihrem Heimatland.
  • Immatrikulation + Krankenversicherung: Immatrikulationsnachweis einer anerkannten Bildungseinrichtung und eine Krankenversicherung, die Spanien abdeckt.

Checkliste der Unterlagen für den grünen Schein

  • Reisepass oder nationaler Personalausweis (Original + Kopie).
  • Formular EX-18 (Solicitud de Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) — auf extranjeros.inclusion.gob.es herunterladen und vorab ausfüllen.
  • Nachweis der finanziellen Mittel: Arbeitsvertrag, alta en autónomos, Kontoauszüge (letzte 3–6 Monate) oder Rentenbescheid.
  • Krankenversicherung: Police einer Privatversicherung, S1-Formular aus dem Heimatland (für Rentner) oder Nachweis der Deckung durch die spanische Seguridad Social (für Beschäftigte).
  • Empadronamiento: certificado de empadronamiento, ausgestellt innerhalb der letzten 3 Monate.
  • Tasa 790 código 012: rund 12 €, vorab bei einer Bank zu entrichten. Formular auf sede.administracionespublica.gob.es herunterladen, ausfüllen, bei einer beliebigen spanischen Bank einzahlen und die abgestempelte Quittung aufbewahren.

Der Termin selbst

Erscheinen Sie pünktlich mit allen Originalen und Kopien. Der Beamte prüft die Unterlagen, und wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie Ihren grünen Schein noch am selben Termin — in der Regel innerhalb von 15–30 Minuten. Der Schein ist ein grünes A4-Blatt mit Namen, Staatsangehörigkeit, NIE-Nummer, Adresse und Anmeldedatum.

Wichtig: Der grüne Schein ist unbefristet. Er hat kein Ablaufdatum und muss nicht verlängert werden. Falls Sie noch keine NIE-Nummer hatten, wird sie zugewiesen und direkt auf diesem Dokument ausgedruckt.

Drittstaatsangehörige: die TIE-Karte Schritt für Schritt

Sind Sie kein EU/EWR-Bürger, brauchen Sie die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero). Es handelt sich um eine physische Karte im Format einer Kreditkarte mit Foto, Fingerabdrücken, NIE-Nummer sowie Art und Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Voraussetzung: Sie haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis

Die TIE ist selbst weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis — sie ist die physische Karte, die Ihre bereits bestehende Erlaubnis verkörpert. Bevor Sie die TIE beantragen, müssen Sie bereits eines der folgenden Dokumente besitzen:

  • Arbeitsvisum (visado de trabajo).
  • Visum zum nicht erwerbstätigen Aufenthalt (visado no lucrativo).
  • Studentenvisum (visado de estudios).
  • Genehmigung zur Familienzusammenführung.
  • Visum für digitale Nomaden.
  • „Golden Visa“ (Investorenvisum) — Programm seit April 2025 für Neuanträge geschlossen; bestehende Inhaber verlängern ihre Aufenthaltserlaubnis und erhalten weiterhin die TIE.
  • Jede andere gültige Aufenthaltserlaubnis.

Antragsfrist

Den TIE-Antrag müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Einreise nach Spanien mit dem Visum stellen oder, wenn Sie sich bereits in Spanien aufgehalten haben, innerhalb von 30 Tagen nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Die Cita previa buchen

Buchen Sie auf sede.administracionespublica.gob.es. Suchen Sie nach dem Verfahren „POLICÍA — TOMA DE HUELLAS (EXPEDICIÓN DE TARJETA)" — der Termin zur Abnahme der Fingerabdrücke für die Kartenausgabe. Dieser Termin ist unabhängig von früheren Terminen für Ihr Visum oder Ihre Genehmigung.

Checkliste der Unterlagen für die TIE

  • Reisepass mit Visumetikett oder Einreisestempel (Original + Kopie aller relevanten Seiten).
  • Formular EX-17 (Solicitud de Tarjeta de Identidad de Extranjero) — auf extranjeros.inclusion.gob.es herunterladen.
  • 3 Passfotos nach spanischer Spezifikation: 32×26 mm, weißer Hintergrund, aktuell, farbig.
  • Empadronamiento: certificado de empadronamiento, ausgestellt innerhalb der letzten 3 Monate.
  • Nachweis einer Krankenversicherung entsprechend den Vorgaben Ihres Visums.
  • Nachweis finanzieller Mittel entsprechend den Vorgaben Ihres Visums.
  • Bewilligungsschreiben: die offizielle Zustimmung zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis (resolución favorable).
  • Tasa 790 código 012: rund 12 €.
  • Tasa 790 código 052: rund 16,32 € (Gebühr für die Kartenherstellung, TIE-spezifisch).

Wichtig: Beide Tasas müssen vor dem Termin bei der Bank gezahlt werden. Formulare herunterladen, ausfüllen (das Feld „NIE" können Sie leer lassen, falls Sie noch keine haben — tragen Sie stattdessen Ihre Passnummer ein), bei einer beliebigen spanischen Bank (Sabadell, CaixaBank, BBVA, Santander) einzahlen, dort Stempel und Quittung erhalten. Bringen Sie diese Quittungen zum Termin mit. Hinweis: Wie auch beim Notar (Notar = notario im spanischen System, der Eigentum, Vollmachten und Beurkundungen abwickelt) gilt — kommen Sie lieber zu früh als zu spät.

Der Termin: Abnahme der Fingerabdrücke

Beim Termin reichen Sie alle Unterlagen ein, und es werden Ihre Fingerabdrücke abgenommen. Der Beamte händigt Ihnen eine Quittung (resguardo) aus, die den Eingang Ihres Antrags bestätigt. Die TIE-Karte wird nicht am selben Tag ausgegeben — die Herstellung dauert etwa 30 bis 45 Tage.

Abholung der TIE-Karte

Sie müssen zur Abholung in dieselbe Dienststelle zurückkehren. Manche Stellen informieren per SMS über die Fertigstellung; andere erwarten, dass Sie online prüfen oder einfach nach 40–45 Tagen vorbeikommen. Bringen Sie Ihren Pass und die Quittung (resguardo) mit.

Gültigkeit und Verlängerung der TIE

Die TIE-Karte hat dieselbe Gültigkeit wie die zugrunde liegende Erlaubnis — in der Regel 1 Jahr bei der Erstausstellung, dann 2 Jahre bei jeder Verlängerung. Den Verlängerungsantrag müssen Sie 60 Tage vor Ablauf der Karte stellen (oder innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf, was aber nicht empfohlen wird). Für die Verlängerung sind ein neuer Termin, aktualisierte Unterlagen, neue Fotos und die erneute Zahlung der Tasas erforderlich.

NIE, grüner Schein und TIE: Wo liegt der Unterschied?

Hier herrscht bei Neuankömmlingen viel Verwirrung. Hier eine klare Einordnung:

  • NIE (Número de Identidad de Extranjero): Das ist lediglich eine Nummer. Sie ist Ihre dauerhafte Steueridentifikationsnummer als Ausländer in Spanien. Sie ändert sich nie. Sie brauchen sie, um ein Bankkonto zu eröffnen, Immobilien zu kaufen, Verträge zu unterschreiben oder Steuern zu erklären. Sie können eine NIE haben, ohne in Spanien wohnhaft zu sein (etwa wenn Sie hier eine Immobilie kaufen, aber im Ausland leben).
  • Grüner Schein (Certificado de Registro): Dokument für EU-Bürger, das ihr Aufenthaltsrecht in Spanien belegt. Er enthält Ihre NIE-Nummer. Er ist unbefristet (kein Ablaufdatum). Es handelt sich um ein grünes A4-Blatt, nicht um eine Karte.
  • TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero): physische Karte für Drittstaatsangehörige, die deren Aufenthaltsstatus bestätigt. Sie enthält ebenfalls Ihre NIE-Nummer. Sie ist befristet und muss verlängert werden.

Kurz gesagt: Die NIE ist eine Nummer. Grüner Schein und TIE sind Dokumente bzw. Karten, in denen Ihre NIE enthalten ist und die Ihren Aufenthaltsstatus belegen. Alle Aufenthaltsberechtigten haben eine NIE, aber nicht jeder mit einer NIE ist auch aufenthaltsberechtigt.

Die gefürchtete Cita previa: So bekommen Sie einen Termin

Das Terminbuchungssystem (cita previa) ist mit Abstand der frustrierendste Teil des gesamten Prozesses. Termine sind knapp — besonders in beliebten Expat-Regionen wie Alicante, Málaga oder Barcelona. So bahnen Sie sich einen Weg.

Das Buchungssystem

Rufen Sie sede.administracionespublica.gob.es auf und folgen Sie dem Pfad „Procedimientos y servicios" → „Extranjería" → Provinz auswählen → Verfahren auswählen → Dienststelle wählen → verfügbare Termine prüfen.

Tipps zum Erhalt eines Termins

  • Schauen Sie um 8:00 Uhr und um Mitternacht: Neue Termine werden meist zu diesen Zeiten freigegeben. Stellen Sie einen Wecker und seien Sie zum Aktualisieren bereit.
  • Probieren Sie kleinere Dienststellen: Wenn Alicante-Stadt voll ist, versuchen Sie Elche, Benidorm, Denia oder Orihuela. Sind die Slots in Málaga belegt, weichen Sie auf Vélez-Málaga oder Marbella aus. In kleineren Behörden ist es fast immer einfacher.
  • Manche Provinzen sind entspannter: Almería, Castellón, Murcia oder Huesca haben oft mehr freie Termine als die Großstädte.
  • Ziehen Sie einen Gestor bzw. eine Gestoría hinzu: Für 100–200 € übernimmt ein professioneller Gestor (Verwaltungshelfer) die Terminbuchung für Sie. Er kennt das System, aktualisiert ununterbrochen und kennt häufig Tricks, um schneller Slots zu sichern. Wenn Sie nicht weiterkommen, ist das gut investiertes Geld.
  • Bleiben Sie hartnäckig: Mehrmals täglich nachsehen. Über den Tag verteilt werden durch Stornierungen immer wieder neue Slots frei.
  • Nutzen Sie KEINE Drittseiten, die für Terminvermittlung Geld verlangen. Viele sind unseriös. Die einzig offizielle Plattform ist sede.administracionespublica.gob.es.

Anforderungen an die Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist ein zentraler Punkt im Aufenthaltsverfahren — ohne geeigneten Schutz kann Ihr Antrag abgelehnt werden.

Für EU-Bürger (nicht erwerbstätig) mit Antrag auf den grünen Schein

Wenn Sie weder angestellt noch selbstständig in Spanien tätig sind, müssen Sie eine Krankenversicherung nachweisen. Optionen:

  • Private Krankenversicherung: Spanische Anbieter wie Sanitas, Adeslas oder Asisa bieten Policen ab etwa 50 €/Monat (junge Erwachsene) bis 150 €/Monat und mehr (ältere Versicherte). Achten Sie darauf, dass die Police bei stationärer Behandlung keine Zuzahlungen vorsieht und ganz Spanien abdeckt.
  • S1-Formular aus dem Heimatland: Wer als Rentner eine staatliche Rente aus einem EU-Land bezieht, kann bei der heimischen Sozialversicherung ein S1-Formular beantragen. Es ermöglicht den Zugang zur spanischen öffentlichen Gesundheitsversorgung auf Kosten des Heimatlands — die beste Option für Rentner.
  • Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC): wird für Aufenthaltszwecke NICHT als Versicherungsnachweis akzeptiert. Die EHIC ist nur für vorübergehende Aufenthalte gedacht.

Für Drittstaatsangehörige

Die Anforderungen an die Versicherung sind in der Regel im jeweiligen Visumstyp festgelegt. Die meisten Visa für nicht erwerbstätigen Aufenthalt verlangen eine private Police mit Vollabsicherung und ohne Zuzahlungen. Studentenvisa setzen mindestens einen Basisschutz voraus.

Convenio especial: spanische staatliche Gesundheitsversorgung für alle

Sobald Sie ein Empadronamiento haben und mindestens ein Jahr in Spanien leben, können Sie den convenio especial beantragen — eine besondere Vereinbarung, die gegen einen monatlichen Beitrag den Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem (Seguridad Social) eröffnet:

  • Unter 65: ca. 60 €/Monat.
  • 65 Jahre und älter: ca. 157 €/Monat.

Eine ausgezeichnete Möglichkeit für Langzeitansässige, die weder über eine Beschäftigung noch über ein S1-Formular Zugang zur öffentlichen Versorgung haben.

Daueraufenthalt nach 5 Jahren

Nach 5 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts in Spanien können Sie den Daueraufenthalt beantragen. Das ist ein deutlicher Statusgewinn:

Für EU-Bürger

Beantragt wird das Certificado de Registro Permanente. Das Verfahren entspricht weitgehend dem für den ursprünglichen grünen Schein — gleiche Behörde, ähnliche Unterlagen. Das Daueraufenthaltszertifikat bestätigt das Recht auf einen unbefristeten Aufenthalt.

Für Drittstaatsangehörige

Beantragt wird die Tarjeta de Residencia de Larga Duración — eine TIE mit dem Vermerk „larga duración" oder „permanente". Diese Karte ist 5 Jahre gültig, verlängerbar, und für die Verlängerung müssen Einkommen und Versicherung nicht mehr nachgewiesen werden.

Anforderung des durchgehenden Aufenthalts

Für die Berechtigung müssen Sie 5 Jahre lang ununterbrochen in Spanien gelebt haben. „Ununterbrochen" heißt: Sie dürfen sich pro Jahr bis zu 6 Monate und insgesamt nicht länger als 12 aufeinanderfolgende Monate aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Dienstreise, Wehrdienst) im Ausland aufhalten. Längere Abwesenheiten können die 5-Jahres-Frist zurücksetzen.

Vorteile des Daueraufenthalts

  • Kein Nachweis von Einkommen oder Krankenversicherung bei der Verlängerung mehr nötig.
  • Voller Zugang zu spanischen Sozialleistungen.
  • Einfacherer Weg zur spanischen Staatsbürgerschaft.
  • Uneingeschränktes Recht auf Erwerbstätigkeit (für Drittstaatsangehörige).

Spanische Staatsbürgerschaft

Nach 10 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts (für Staatsangehörige der meisten lateinamerikanischen Länder, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals sowie für sephardische Nachfahren auf 1 Jahr verkürzt) können Sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.

Voraussetzungen

  • Bestehen der Prüfung DELE A2 (Spanischtest auf Basisniveau).
  • Bestehen der Prüfung CCSE (Test zu spanischer Kultur und Gesellschaft — 25 Multiple-Choice-Fragen zu Staatsaufbau, Geschichte und Kultur).
  • Saubere Führungszeugnisse in Spanien und im Heimatland.
  • Nachweis von „guter staatsbürgerlicher Führung" und Integration.

Doppelte Staatsbürgerschaft

Spanien lässt eine doppelte Staatsbürgerschaft in der Regel nicht zu. Bei Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft wird typischerweise verlangt, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Ausnahmen gelten für Angehörige aus:

  • lateinamerikanischen Ländern;
  • Portugal;
  • den Philippinen;
  • Andorra;
  • Äquatorialguinea.

Für EU-Bürger, die über eine Einbürgerung nachdenken: Bitte gut überlegen. Als EU-Bürger genießen Sie über den grünen Schein bereits volle Rechte, in Spanien zu leben, zu arbeiten und Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Hauptvorteile der spanischen Staatsbürgerschaft sind das Wahlrecht bei nationalen Wahlen und der spanische Reisepass. Der Hauptnachteil ist der mögliche Verlust der ursprünglichen Staatsangehörigkeit.

Costa Blanca: konkrete Dienststellen und Adressen

Wenn Sie sich an der Costa Blanca niederlassen — einem der beliebtesten Expat-Ziele Spaniens — sind dies die wichtigsten Anlaufstellen:

  • Alicante-Stadt — Oficina de Extranjería: Calle Ebanistería 4, 03008 Alicante. Hauptbüro für TIE mit dem größten Andrang. Rechnen Sie mit langen Wartezeiten und schwer zu bekommenden Terminen.
  • Elche: Termine deutlich leichter zu bekommen als in Alicante-Stadt. Bearbeitet sowohl EU-Zertifikate als auch TIE-Anträge. Die 20-minütige Fahrt lohnt sich, wenn in Alicante nichts frei ist.
  • Benidorm: Die örtliche Polizeidienststelle (Comisaría de Policía) bearbeitet die grünen Scheine. Für die TIE müssen Sie in der Regel nach Alicante oder Elche.
  • Torrevieja: Die Polizeidienststelle stellt grüne Scheine aus. Für TIE-Anträge geht es nach Alicante oder Elche — Torrevieja bearbeitet keine TIEs.
  • Denia: Bearbeitet EU-Zertifikate, kleines Büro mit meist leichter zu bekommenden Terminen.

Profi-Tipp: Wenn Sie örtlich flexibel sind, prüfen Sie bei der Cita-previa-Buchung die Verfügbarkeit in mehreren Dienststellen. Ein Termin in Elche nächste Woche ist besser als zwei Monate Warten auf Alicante.

Häufige Fehler und Fallstricke

Aus der Begleitung tausender Expats kennen wir die typischsten Stolperfallen:

  1. Die Cita previa zu spät buchen. Beginnen Sie die Suche, sobald Sie in Spanien angekommen sind — oder am besten schon davor. In Alicante und Málaga können Slots wochen- oder monatelang ausgebucht sein.
  2. Falsches Formular dabei. EX-18 gilt für EU-Bürger (grüner Schein), EX-17 für Drittstaatsangehörige (TIE). Vertauscht man sie, wird man weggeschickt.
  3. Abgelaufenes Empadronamiento. Das certificado de empadronamiento darf nicht älter als 3 Monate sein. Ist es das doch, müssen Sie erneut zum Ayuntamiento und ein aktuelles abholen.
  4. Falsche Fotogröße für die TIE. Spanische Ausweisfotos haben das Format 32×26 mm — kleiner als das internationale Standardmaß (35×45 mm). Gehen Sie zu einem Fotostudio in Spanien und fragen Sie ausdrücklich nach „fotos para TIE" oder „fotos tamaño carnet español".
  5. Tasa nicht vorab bezahlt. Die Tasa 790 muss VOR dem Termin bei der Bank gezahlt und die abgestempelte Quittung mitgebracht werden. Im Büro der Extranjería kann nicht gezahlt werden.
  6. Bankquittung vergessen. Auch bei einer Online-Zahlung brauchen Sie den physischen Beleg. Ausdrucken und mitnehmen.
  7. Falsche Behörde. Grüne Scheine werden teils in Polizeidienststellen ausgegeben, TIE-Karten dagegen in der Oficina de Extranjería. Prüfen Sie, wo Ihr konkreter Termintyp stattfindet.
  8. Keine Kopien mitbringen. Bringen Sie immer sowohl Originale ALS AUCH Kopien jedes Dokuments mit. Manche Stellen haben einen Kopierer, viele nicht — und ohne Kopie wird das Original nicht angenommen.
  9. Zu lange warten. EU-Bürger haben 3 Monate Zeit zur Registrierung, Drittstaatsangehörige 30 Tage zur Beantragung der TIE. Wird die Frist versäumt, kann das Bußgelder nach sich ziehen.

Checkliste: Unterlagen für den grünen Schein (EU-Bürger)

  • ☐ Reisepass oder nationaler Personalausweis (Original + Kopie).
  • ☐ Formular EX-18 (ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben).
  • ☐ Nachweis der finanziellen Mittel: Arbeitsvertrag / alta en autónomos / Kontoauszüge (6.000 € oder mehr) / Rentenbescheid.
  • ☐ Krankenversicherung: private Police / S1-Formular / Nachweis der Seguridad-Social-Deckung.
  • ☐ Empadronamiento (innerhalb der letzten 3 Monate ausgestellt).
  • ☐ Tasa 790 código 012 (bei der Bank gezahlt, abgestempelte Quittung) — ca. 12 €.
  • ☐ Bestätigung der Cita previa.

Checkliste: Unterlagen für die TIE (Drittstaatsangehörige)

  • ☐ Reisepass mit Visum (Original + Kopie aller relevanten Seiten).
  • ☐ Formular EX-17 (ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben).
  • ☐ 3 Passfotos (32×26 mm, weißer Hintergrund, aktuell).
  • ☐ Empadronamiento (innerhalb der letzten 3 Monate ausgestellt).
  • ☐ Nachweis der Krankenversicherung.
  • ☐ Nachweis finanzieller Mittel (je nach Visumstyp).
  • ☐ Bewilligungsschreiben (resolución favorable) zur Aufenthaltserlaubnis.
  • ☐ Tasa 790 código 012 (bei der Bank gezahlt, abgestempelte Quittung) — ca. 12 €.
  • ☐ Tasa 790 código 052 (bei der Bank gezahlt, abgestempelte Quittung) — ca. 16,32 €.
  • ☐ Bestätigung der Cita previa.

Zeitliche Zusammenfassung

Diese Richtwerte sollten Sie zeitlich einplanen:

  • Grüner Schein (EU): Termin buchen (1–8 Wochen Wartezeit je nach Ort) → Termin wahrnehmen → Schein noch am selben Tag erhalten. Gesamt: 1–8 Wochen.
  • TIE (Nicht-EU): Termin buchen (1–8 Wochen Wartezeit) → Fingerabdruck-Termin → Wartezeit für Kartenherstellung (30–45 Tage) → Karte abholen. Gesamt: 2–4 Monate.

Beginnen Sie so früh wie möglich. Je früher Sie starten, desto weniger Stress haben Sie — und desto geringer ist das Risiko von Bußgeldern wegen verspäteter Registrierung.

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