Golden Visa

Hand holding passport and euro coins beside EU flag, golden visa concept

Spanien hat über viele Jahre wohlhabende ausländische Investoren mit einem speziellen Programm angezogen — die Golden Visa. Für Investitionen ab 500.000 € in spanische Immobilien erhielten Anleger eine Aufenthaltsgenehmigung und Reisefreiheit im gesamten Schengen‑Raum. Allerdings wurde das Programm im April 2025 offiziell geschlossen. Wir erklären, was das bedeutet und welche Alternativen es heute gibt.

Was die Golden Visa in Spanien war

Das Golden‑Visa‑Programm für Investoren wurde 2013 in Spanien im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Unternehmertum eingeführt. Es ermöglichte Drittstaatsangehörigen (außerhalb der EU), eine Aufenthaltserlaubnis (residencia de inversor) zu erhalten, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt war:

  • Kauf einer Immobilie im Wert von mindestens 500.000 € (Steuern nicht mitgerechnet)
  • Investition von mindestens 1.000.000 € in Aktien spanischer Unternehmen oder Bankeinlagen
  • Kauf spanischer Staatsanleihen im Umfang von mindestens 2.000.000 €
  • Gründung eines Unternehmens, das Arbeitsplätze schafft oder innovative Technologien einsetzt

Das Programm galt nicht nur für den Investor selbst, sondern auch für Familienangehörige: Ehepartner/Partner, Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern. Inhaber der Golden Visa konnten frei im Schengen‑Raum reisen, in Spanien arbeiten und nach 10 Jahren Aufenthalt die Staatsbürgerschaft beantragen. Mehr als 90 % der Antragsteller wählten den Immobilienkauf.

Abschaffung des Programms: was 2025 passiert ist

Am 3. April 2025 hat die spanische Regierung das Golden‑Visa‑Programm offiziell geschlossen. Hauptgrund war der Druck auf den Wohnungsmarkt: Massiver Kauf von Luxusimmobilien durch ausländische Investoren trug zu steigenden Preisen und sinkender Wohnraumverfügbarkeit für Einheimische bei.

Granfield Estate unterstützt seit vielen Jahren Kunden bei der Suche nach alternativen Wegen zur Aufenthaltserlaubnis in Spanien. Als lizenzierte Agentur (RAICV1663, Partner von Asivega) kennen wir die Feinheiten jeder Option und begleiten unsere Kunden in jeder Phase.

Was das in der Praxis bedeutet:

  • Neue Anträge auf eine Investoren‑Visa durch Immobilienkauf werden nicht mehr angenommen.
  • Investitionen in Aktien, Einlagen und Anleihen sind ebenfalls für neue Antragsteller geschlossen.
  • Bestehende Inhaber einer Golden Visa behalten ihren Status und können ihre Aufenthaltserlaubnis nach den üblichen Regeln verlängern.

Alternativen zur Golden Visa in Spanien im Jahr 2025

Die Streichung der Golden Visa bedeutet nicht, dass der Weg zur Aufenthaltserlaubnis in Spanien versperrt ist. Es gibt mehrere echte Alternativen, jede mit eigenen Bedingungen.

Non‑Lucrative‑Visa

Dies ist die beliebteste Option für diejenigen, die in Spanien leben möchten, ohne auf dem lokalen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Bedingungen:

  • Nachweis stabiler Einkünfte oder Ersparnisse (etwa 28.000 € pro Jahr für eine Person + 7.000 € pro zusätzliches Familienmitglied)
  • Kein Arbeitsrecht in Spanien durch einen lokalen Arbeitsvertrag
  • Erstantrag über das spanische Konsulat im Wohnsitzland
  • Anfangsfrist — 1 Jahr, danach zweimalige Verlängerung um je 2 Jahre, anschließend unbefristete Aufenthaltsgenehmigung

Viele Immobilienkäufer an der Costa Blanca wählen genau diesen Weg: eine Wohnung oder ein Haus in Spanien kaufen und mit passivem Einkommen dauerhaft dorthin ziehen.

Digital Nomad Visa

In Spanien 2023 eingeführt für Remote‑Arbeiter und Freiberufler, die für ausländische Arbeitgeber oder Kunden arbeiten. Bedingungen:

  • Remote‑Arbeit für ein Unternehmen oder Kunden außerhalb Spaniens (bis zu 20 % der Einkünfte dürfen aus spanischen Quellen stammen)
  • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im aktuellen Bereich (oder ein Hochschulabschluss)
  • Einkommen mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns (ca. 2.650 € pro Monat)
  • Krankenversicherung und sauberes polizeiliches Führungszeugnis

Das Visum wird für 1 Jahr ausgestellt mit Verlängerungsmöglichkeit bis zu 3 Jahren. Ein wichtiger Vorteil ist die Möglichkeit, das begünstigte Steuerregime Ley Beckham (präferentielles spanisches Steuersystem) anzuwenden, bei dem die Besteuerung auf 24 % statt der üblichen höheren Sätze festgesetzt werden kann.

Aufenthaltserlaubnis über Arbeitsvertrag

Wenn Sie ein Jobangebot von einem spanischen Arbeitgeber haben, ist dies der direkte Weg zur Arbeitserlaubnis und zur Aufenthaltserlaubnis. Der Prozess erfordert die Mitwirkung des Arbeitgebers und dauert mehrere Monate, ist aber eine verlässliche Option für Fachkräfte mit gefragten Fähigkeiten (IT, Medizin, Ingenieurwesen).

Granfield Estate (Lizenz RAICV1663) arbeitet mit spezialisierten Anwälten für spanisches Einwanderungsrecht zusammen. So erhalten unsere Kunden stets aktuelle Beratung und vermeiden typische Fehler bei der Dokumentenerstellung.

Studentenvisum mit anschließendem Übergang zur Aufenthaltserlaubnis

Ein Studium an einer spanischen Hochschule oder Sprachschule ermöglicht ein Studentenvisum und nach Abschluss einen Übergang zur Aufenthaltserlaubnis durch Arbeitssuche oder Gründung eines Unternehmens.

Wie man 2025 in Spanien Immobilien kauft ohne Golden Visa

Die Abschaffung der Golden Visa beeinträchtigt nicht das Recht von Ausländern, Immobilien in Spanien zu kaufen. Staatsangehörige aller Länder können Wohn‑ oder Gewerbeimmobilien ohne Einschränkungen erwerben — dieses Recht ist nicht an einen Aufenthaltsstatus oder ein Visum gebunden. Der Immobilienkauf führt nicht mehr automatisch zu einem Aufenthaltsrecht, doch kann der Besitz einer Immobilie in Spanien ein gewichtiger Vorteil bei der Beantragung eines Non‑Lucrative‑Visums sein.

Granfield Estate unterstützt beim Immobilienkauf an der Costa Blanca — Torrevieja, La‑Mata, Orihuela‑Costa — mit vollständiger rechtlicher Begleitung: Objektprüfung, Unterstützung bei der Beantragung des NIE (Spanish tax identification number for foreigners), Kontoeröffnung, Begleitung beim Notar und Übersetzung von Versorgungsverträgen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich weiterhin eine Golden Visa in Spanien beantragen?

Nein. Seit dem 3. April 2025 ist das Programm für neue Antragsteller geschlossen. Bestehende Inhaber können ihren Status verlängern, aber neue Anträge werden nicht angenommen.

Muss ich die für die Golden Visa gekaufte Immobilie verkaufen?

Nein. Die Immobilie bleibt Ihr Eigentum. Die Abschaffung des Programms verpflichtet Sie nicht zum Verkauf.

Welches Mindestbudget ist 2025 für den Immobilienkauf in Spanien erforderlich?

Die Einstiegsschwelle hängt von der Region ab. An der Costa Blanca (Torrevieja, Orihuela‑Costa) finden Sie Wohnungen ab 80.000 €–120.000 €, Villen ab 250.000 €. Ein Budget von 500.000 € ist nicht länger zwingend — das war die Schwelle für die Golden Visa, die nun aufgehoben ist.

Bietet der Immobilienkauf eine Grundlage für ein Non‑Lucrative‑Visa?

Indirekt — ja. Immobilienbesitz bestätigt die Verfügbarkeit von Wohnraum und Bindungen zu Spanien, was bei einer Antragstellung positiv wirkt. Allein reicht es jedoch nicht: Sie müssen zudem Einkünfte und Versicherung nachweisen.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Golden Visa in Spanien wirklich abgeschafft?

Ja. Am 3. April 2025 hat die spanische Regierung das Golden‑Visa‑Programm offiziell geschlossen. Neue Anträge werden nicht angenommen — weder durch Immobilienkäufe noch durch Investitionen in Aktien, Einlagen oder Staatsanleihen. Hauptgrund war der Druck auf den Wohnungsmarkt und die verringerte Verfügbarkeit von Wohnraum für Einheimische.

Was geschieht mit denen, die bereits eine Golden Visa in Spanien haben?

Bestehende Inhaber der Golden Visa sind nicht betroffen. Sie behalten ihren Status und können ihre Aufenthaltserlaubnis zu den üblichen Bedingungen verlängern. Die Abschaffung betrifft nur neue Antragsteller — alle, die vor April 2025 eine Investor‑Visa erhalten haben, behalten ihre Vorteile.

Granfield Estate — wir unterstützen Ihren Umzug nach Spanien

Wir sind seit über 10 Jahren auf dem Immobilienmarkt der Costa Blanca tätig. Auch nach der Abschaffung des Golden Visa gibt es konkrete Wege zur Aufenthaltserlaubnis:

  • Lizenzierte Makler finden die passende Immobilie für Ihr Aufenthaltsprojekt (RAICV1663, Partner von Asivega)
  • Anwalt mit über 10 Jahren Erfahrung im Einwanderungsrecht begleitet Sie durch den gesamten Prozess
  • Komplettbetreuung — von der Immobilienauswahl bis zum Erhalt Ihrer Aufenthaltserlaubnis

Kontaktieren Sie uns:
Calle Caballero de Rodas 19, Torrevieja, Alicante
+34 865 75 53 71

Kann ich noch eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien durch Immobilienkauf erhalten?

Es besteht kein direkter Zusammenhang mehr zwischen Immobilienkauf und Aufenthaltserlaubnis. Dennoch ist eigener Wohnraum in Spanien ein starkes Argument bei der Beantragung eines Non‑Lucrative‑Visums oder anderer Visatypen, da dies Ihre Bindung an das Land und Ihre finanzielle Stabilität untermauert.

Was ist die beste Alternative zur Golden Visa für jene, die in Spanien leben möchten?

Die beliebteste Alternative ist das Non‑Lucrative‑Visum (Visa No Lucrativa). Es eignet sich für Personen, die in Spanien leben wollen, ohne für einen lokalen Arbeitgeber zu arbeiten: Rentner, Personen mit passivem Einkommen, Vermögende. Für Freiberufler und Remote‑Worker ist das 2023 eingeführte Digital Nomad Visa optimal.

Welche Einkünfte sind für ein Non‑Lucrative‑Visum in Spanien nötig?

Der aktuelle Mindestbetrag entspricht etwa 400 % des spanischen IPREM‑Indikators pro Monat, also ungefähr 2.400 € pro Monat (28.800 € pro Jahr) für eine Person. Für jedes weitere Familienmitglied werden etwa 600 € pro Monat hinzugerechnet. Einkünfte können durch Renten, Dividenden, Mieteinnahmen, Bankersparnisse oder eine Kombination hiervon nachgewiesen werden.

Granfield Estate ™ (2016 - 2025) - Immobilienagentur in Spanien. Alicante, Torrevieja, Orihuela Costa.
Lizenz Nr. RAICV1663 - Register der Immobilienmakler der Valencianischen Gemeinschaft.
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