Spanien hat über viele Jahre vermögende internationale Käufer mit einem besonderen Programm angezogen: dem Golden Visa. Mit einer Investition ab 500.000 Euro in spanische Immobilien erhielten Investoren eine Aufenthaltserlaubnis und Reisefreiheit im gesamten Schengen-Raum. Im April 2025 wurde das Programm jedoch offiziell beendet. Wir erklären, was das bedeutet und welche Alternativen heute bestehen. Bei Granfield Estate unterstützen wir als lizenziertes Immobilienbüro (RAICV1663) und Mitglied von Asivega unsere Kunden dabei, die aktuellen Möglichkeiten für Aufenthaltstitel und Immobilienkauf an der Costa Blanca zu prüfen.
Was war das spanische Golden Visa
Das Golden-Visa-Programm für Investoren wurde in Spanien 2013 im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Unternehmertum eingeführt. Es ermöglichte Drittstaatsangehörigen (außerhalb der EU), eine Aufenthaltserlaubnis (residencia de inversor (Aufenthalt für Investoren)) zu erhalten, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt war:
- Kauf einer Immobilie im Wert von mindestens 500.000 € (Steuern nicht eingerechnet)
- Investition von mindestens 1.000.000 € in Aktien spanischer Unternehmen oder Bankeinlagen
- Kauf spanischer Staatsanleihen im Wert von mindestens 2.000.000 €
- Gründung eines Unternehmens mit Schaffung von Arbeitsplätzen oder unter Einsatz innovativer Technologien
Das Programm galt nicht nur für den Investor selbst, sondern auch für seine Familie: Ehegatten, Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern. Inhaber des Golden Visa konnten frei im Schengen-Raum reisen, in Spanien arbeiten und nach 10 Jahren Aufenthalt die Staatsbürgerschaft beantragen. Über 90 % der Antragsteller entschieden sich für die Variante über den Immobilienkauf.
Abschaffung des Programms: Was ist 2025 passiert
Am 3. April 2025 hat die spanische Regierung das Golden Visa offiziell abgeschafft. Hauptgrund war der Druck auf den Wohnungsmarkt: Der massenhafte Kauf hochpreisiger Immobilien durch ausländische Investoren trieb die Preise nach oben und verschärfte die Wohnraumsituation für Einheimische.
Was das in der Praxis bedeutet:
- Neue Anträge auf eine Investorenvisum über den Immobilienkauf werden nicht mehr angenommen.
- Investitionen in Aktien, Einlagen und Staatsanleihen stehen neuen Antragstellern ebenfalls nicht mehr offen.
- Bestehende Inhaber des Golden Visa behalten ihren Status und können ihre Aufenthaltserlaubnis regulär verlängern.
Welche Alternativen gibt es 2025 zur Golden Visa in Spanien
Die Abschaffung des Golden Visa bedeutet nicht, dass der Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien versperrt ist. Es gibt mehrere realistische Alternativen, jeweils mit eigenen Voraussetzungen.
Visum ohne Erwerbstätigkeit (Visa no lucrativa)
Dies ist die beliebteste Option für Personen, die in Spanien leben möchten, ohne auf dem lokalen Arbeitsmarkt tätig zu sein. Voraussetzungen:
- Nachweis eines stabilen Einkommens oder Vermögens: rund 28.800 € jährlich für einen Antragsteller plus etwa 7.000 € für jedes Familienmitglied
- Keine Arbeit in Spanien im Rahmen eines Arbeitsvertrags
- Erstantrag über das spanische Konsulat im Wohnsitzland
- Erstlaufzeit 1 Jahr, danach zweimalige Verlängerung um jeweils 2 Jahre; anschließend ist eine Daueraufenthaltserlaubnis möglich
Viele Immobilienkäufer an der Costa Blanca wählen genau diesen Weg: eine Wohnung oder ein Haus in Spanien erwerben und mit gesicherten laufenden Einkünften dauerhaft dort leben.
Digital-Nomad-Visum
Das Digital-Nomad-Visum wurde 2023 in Spanien speziell für Remote-Arbeitnehmer und Freiberufler eingeführt, die für ausländische Arbeitgeber oder Auftraggeber tätig sind. Voraussetzungen:
- Remote-Arbeit für ein Unternehmen oder Kunden außerhalb Spaniens (bis zu 20 % des Einkommens dürfen aus spanischen Quellen stammen)
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im aktuellen Tätigkeitsfeld oder ein Hochschulabschluss
- Einkommen von mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns (rund 2.650 € pro Monat)
- Krankenversicherung und ein einwandfreies Führungszeugnis
Das Visum wird zunächst für 1 Jahr erteilt und kann anschließend auf bis zu 3 Jahre verlängert werden. Ein wichtiger Vorteil ist die Möglichkeit, die steuerliche Sonderregelung (Ley Beckham (spanische Sondersteuerregelung für zuziehende Fachkräfte)) zu nutzen, bei der auf bestimmte Einkünfte 24 % statt der üblichen 45 % für hohe Einkommen anfallen.
Aufenthaltserlaubnis über einen Arbeitsvertrag
Wenn Sie ein Jobangebot von einem spanischen Arbeitgeber haben, führt der Weg direkt über eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis. Das Verfahren erfordert die Beteiligung des Arbeitgebers und dauert in der Regel mehrere Monate, ist aber für Fachkräfte mit gefragten Qualifikationen eine verlässliche Option (IT, Medizin, Ingenieurwesen).
Studentenvisum mit anschließendem Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis
Ein Studium an einer spanischen Hochschule oder Sprachschule ermöglicht zunächst ein Studentenvisum; nach Abschluss kann der Status in eine Aufenthaltserlaubnis über einen Job oder ein eigenes Unternehmen wechseln.
Wie man 2025 ohne Golden Visa Immobilien in Spanien kauft
Die Abschaffung des Golden Visa hat keinen Einfluss auf das Recht von Ausländern, Immobilien in Spanien zu kaufen. Staatsangehörige aller Länder können Wohn- oder Gewerbeimmobilien ohne Einschränkungen erwerben — dieses Recht ist nicht an einen Aufenthaltstitel oder ein Visum gebunden. Der Immobilienkauf begründet heute kein automatisches Aufenthaltsrecht mehr, kann aber bei der Beantragung eines Visums ohne Erwerbstätigkeit ein wichtiger Pluspunkt sein.
Granfield Estate — lizenziertes Immobilienbüro (RAICV1663) und Mitglied von Asivega — begleitet den Immobilienkauf an der Costa Blanca — Torrevieja, La Mata, Orihuela-Costa — mit kompletter rechtlicher Betreuung: Objektprüfung, NIE (spanische Steueridentifikationsnummer für Ausländer), Kontoeröffnung, Unterstützung beim Notartermin und Umschreibung der Versorgungsverträge.
Granfield Estate
Av. Bélgica 1, C.C. Parquemar, La Mata, 03188 Torrevieja (Alicante)
Tel: +34 865 44 33 33
Häufig gestellte Fragen
Kann ich in Spanien noch ein Golden Visa beantragen?
Nein. Seit dem 3. April 2025 ist das Programm für neue Antragsteller geschlossen. Bestehende Inhaber können ihren Status verlängern, neue Anträge werden nicht mehr angenommen.
Muss ich die für das Golden Visa gekaufte Immobilie verkaufen?
Nein. Die Immobilie bleibt in Ihrem Eigentum. Die Abschaffung des Programms verpflichtet Sie nicht zum Verkauf.
Wie hoch ist das Mindestbudget für den Immobilienkauf in Spanien 2025?
Der Einstieg hängt von der Region ab. An der Costa Blanca (Torrevieja, Orihuela Costa) finden Sie Wohnungen ab 80.000–120.000 €, Villen ab 250.000 €. Ein Budget von 500.000 € ist nicht mehr erforderlich — das war die Schwelle für das Golden Visa, das inzwischen abgeschafft ist.
Hilft der Immobilienkauf bei einem Visum ohne Erwerbstätigkeit?
Indirekt ja. Eine eigene Immobilie bestätigt Wohnraum in Spanien und zeigt Bindungen zum Land, was bei der Antragsprüfung positiv ist. Allein reicht das jedoch nicht aus: Auch Einkommen und eine Krankenversicherung müssen nachgewiesen werden.
Häufig gestellte Fragen
Ist das Golden Visa in Spanien wirklich abgeschafft?
Ja. Am 3. April 2025 hat die spanische Regierung das Golden-Visa-Programm offiziell beendet. Neue Anträge werden nicht mehr angenommen — weder über den Kauf von Immobilien noch über Investitionen in Aktien, Einlagen oder Staatsanleihen. Der Hauptgrund war der Druck auf den Wohnungsmarkt und die geringere Verfügbarkeit von Wohnraum für Einheimische.
Was passiert mit Personen, die bereits ein Golden Visa in Spanien haben?
Bestehende Inhaber sind von der Abschaffung nicht betroffen. Sie behalten ihren Status und können ihre Aufenthaltserlaubnis zu den üblichen Bedingungen verlängern. Die Abschaffung gilt nur für neue Antragsteller — wer vor April 2025 ein Investorenvisum erhalten hat, behält die damit verbundenen Rechte.
Kann ich in Spanien noch durch den Kauf einer Immobilie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Es gibt keinen direkten Zusammenhang mehr zwischen dem Kauf einer Immobilie und dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis. Eine eigene Immobilie in Spanien ist jedoch bei der Beantragung eines Visums ohne Erwerbstätigkeit oder anderer Visa ein starkes Argument, weil sie Ihre Bindung zum Land und Ihre finanzielle Stabilität unterstreicht.
Was ist die beste Alternative zum Golden Visa für Personen, die in Spanien leben möchten?
Die beliebteste Alternative ist das Visum ohne Erwerbstätigkeit (Visa no lucrativa). Es eignet sich für Menschen, die in Spanien leben möchten, ohne für einen lokalen Arbeitgeber zu arbeiten: Rentner, Personen mit passiven Einkünften oder Kapitaleinkünften. Für Freiberufler und Remote-Arbeitnehmer ist das 2023 eingeführte Digital-Nomad-Visum die passendste Lösung.
Welches Einkommen ist für ein Visum ohne Erwerbstätigkeit in Spanien erforderlich?
Der aktuelle Mindestwert liegt bei etwa 400 % des spanischen IPREM-Indikators pro Monat, also ungefähr 2.400 € monatlich (28.800 € jährlich) für einen Antragsteller. Für jedes weitere Familienmitglied kommen rund 600 € pro Monat hinzu. Als Nachweis können Renten, Dividenden, Mieteinnahmen, Bankguthaben oder eine Kombination daraus dienen.
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